BGH, - KZR 19/02
Die in einem formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel "Ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann ... jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende dann kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis ernsthaft gestört ist ...", ist gem. § 9 AGBG (bzw. § 307 BGB) unwirksam.
OLG Düsseldorf, VI-U (Kart) 36/05
Ein Franchisegeber ist ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht verpflichtet, Einkaufsvorteile, welche dem Franchisesystem von Systemlieferanten zufließen, an Franchisenehmer auszukehren.